AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der tedico GmbH
Bahnhofstraße 19a, 6830 Rankweil
FN 533168x, Firmenbuch Feldkirch

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1. Allgemeines

Für alle Leistungen und Lieferungen unseres Unternehmens, im Folgenden „tedico“ genannt, gelten nachstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Tedico wird durch widersprechende Bedingungen nicht verpflichtet, insbesondere auch nicht durch Bedingungen des Vertragspartners; dies gilt auch dann, wenn solche Bedingungen von tedico nicht ausdrücklich bestritten wurden oder wenn tedico ein Angebot des Vertrags-partners annimmt.

2. Angebote

Angebote von tedico sind unverbindlich. Kostenvoranschläge werden – soweit nicht im Ein-zelfall Gegenteiliges vereinbart wird – ohne Gewähr erstellt und sind kostenpflichtig.

3. Vertragsabschluss/Vertragsgegenstand

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn tedico eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt. Der Auftragsumfang ergibt sich aus dieser.

4. Leistungsort

Tedico kann die Leistungen in seinen Räumlichkeiten oder auch an einem anderen Ort er-bringen. In diesem Fall ist tedico berechtigt, Reisekosten geltend zu machen.

5. Verrechnung

Leistungen werden nach angefallenen und dokumentierten Stunden abgerechnet. Die Ab-rechnung erfolgt monatlich, spätestens jedoch nach Abnahme. Die Arbeitszeiten von tedico werden auf jeweils volle 15 Minuten aufgerundet.

Reisekosten:
Tedico ist berechtigt, Tagesdiäten und Kilometergeld entsprechend den steuerfreien Sätzen gemäß dem für tedico geltenden Kollektivvertrag (Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung und Informationstechnik; in der zum Rechnungslegungsdatum jeweils gültigen Fassung) in Rechnung zu stellen. Nächtigungen, Fahrtkosten, Flugreisen etc. werden entweder direkt vom Vertragspartner übernommen oder von tedico laut Beleg weiterverrechnet.

Die Reisezeiten werden nach Aufwand verrechnet und sind nicht Teil des definierten Leistungs-umfanges. Sie werden direkt nach Abschluss der Reise verrechnet und unterliegen den ange-führten Zahlungsbedingungen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Rechnungen sind in der Währung, auf die sie lauten, falls nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen netto zu zahlen. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Rechnung zu laufen.
6.2. Wenn Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden, berechnet tedico ab dem Rechnungsdatum gegenüber Unternehmern Zinsen im Ausmaß von 9,2% über dem Basis-zinssatz gemäß § 456 UGB und gegenüber Verbrauchern 4% p.a.
6.3. Im Fall des Zahlungsverzuges gehen Mahn-, Inkassokosten und die Kosten eines einge-schalteten Rechtsanwaltes zu Lasten des Vertragspartners.
6.4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit eigenen – be-rechtigten oder nur vermeintlichen – Forderungen gegen tedico aufzurechnen.

7. Vertragsabwicklung

7.1. Beide Vertragsparteien haben der anderen alle notwendigen Informationen, die für die Erfül-lung des Auftrags und sichere Anwendung der Produkte und Dienstleitungen notwendig sind, rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit der Informati-onen ist die jeweilige Partei verantwortlich. Änderungen oder Richtigstellungen sind tedico unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen oder in sonstiger Form zu dokumentieren.
7.2. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbe-schreibung, die tedico gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet oder die der Vertragspartner zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Vertragspartner auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungs-wünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
7.3. Nachträgliche Änderungswünsche des Vertragspartners sind gesondert zu vereinbaren. Te-dico ist nicht verpflichtet, Updates oder sonstige Änderungen durchzuführen. Tedico ist auch nicht verpflichtet, auf die Notwendigkeit von Änderungen und/oder Updates hinzuweisen.
7.4. Abnahme:
Sofern im jeweiligen Auftrag nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abnahme der Leistung von tedico direkt nach Fertigstellung. Der Vertragspartner prüft alle Leistungen selbst. Sofern im jeweiligen Auftrag nicht abweichend vereinbart, hat der Vertragspartner eine Abnahme in-nerhalb von vier Wochen durchzuführen. Der Auftrag gilt spätestens nach diesen vier Wo-chen als abgenommen oder schon vorher, wenn die Software wirtschaftlich genutzt wird. Der Vertragspartner darf die Abnahme wegen unerheblicher, die Funktion der Software nicht be-einträchtigender Mängel nicht verweigern.
7.5. Mängelrüge: Allfällige Mängel hat der Vertragspartner sofort schriftlich zu rügen.
7.6. Abnahmen von Sprints oder abgeschlossenen Projekten sind bindend. Die Abnahme bein-haltet den Source Code, die Funktionalität und die Dokumentation des gelieferten Software-bestandteiles.

8. Gewährleistung

8.1. Tedico leistet dafür Gewähr, dass die von ihr entwickelte Software den Spezifikationen und Anforderungen entspricht, wie sie sich aus dem jeweiligen Auftrag ergeben. Darüber hinaus leistet tedico Gewähr für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.
8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner allfällige Mängel unverzüglich anzeigt.
8.3. Sollte der Vertragspartner eigenmächtig Änderungen ohne Zustimmung von tedico an der Software vornehmen, übernimmt tedico keine Gewähr für die Mängelfreiheit der Software.
8.4. Tedico haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist der Höhe nach be-schränkt mit der Versicherungssumme der von tedico abgeschlossenen Haftpflichtversiche-rung.
8.5. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird jedenfalls ausgeschlossen.

9. Schutzrechte

Tedico gewährt als Urheberin der im Rahmen des Auftrages entwickelten Software dem Ver-tragspartner für alle zur Zeit bekannten Nutzungsarten eine übertragbare, unwiderrufliche und unbeschränkte Werknutzungsbewilligung. Dies gilt nicht für Rechte, die tedico außerhalb dieses Auftrages erworben hat und zur Durchführung des Auftrages verwendet.
Sollte tedico ein anderes Immaterialgüterrecht aus seiner vertraglichen Leistung erwerben, gewährt tedico ebenfalls diesbezüglich sämtliche Nutzungsbewilligungen an den Vertrags-partner, soweit tedico selbst Rechteinhaberin und zur Weitergabe der Rechte befugt ist.

10. Softwaredrittkomponenten

Soweit die Software nicht von tedico hergestellt wurde, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Drittkomponenten werden nur dann eingesetzt, wenn diese vom Vertragspartner freigegeben und bereitgestellt werden. Bei Einsatz einer Drittkompo-nente hält der Vertragspartner tedico diesbezüglich schad- und klaglos.

11. Rücktritt

Stornierungen durch den Vertragspartner sind nur mit schriftlicher Zustimmung von tedico möglich. Ist tedico mit einer Stornierung einverstanden, hat tedico das Recht, neben den er-brachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
Tedico kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände in der Sphäre des Ver-tragspartners die Annahme rechtfertigen, dass dieser seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen können wird, dies insbesondere bei der Einleitung von Exekutions- oder Insolvenzverfahren oder Wechselprotesten gegen den Vertragspartner. Dieses Rück-trittsrecht steht tedico auch dann zu, wenn diese Umstände schon zum Zeitpunkt des Ver-tragsabschlusses vorlagen.

12. Datenschutz

Personendaten, insbesondere Daten über Unternehmen, Kunden und Mitarbeiter, dürfen von tedico verarbeitet werden, soweit es für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Beide Ver-tragspartner beachten dabei die Regeln des Datenschutzes und treffen die geeigneten orga-nisatorischen und technischen Voraussetzungen. Jeder Vertragspartner ist verantwortlich für eine zuverlässige Sicherung der eigenen Daten sowie jener Daten, welche für die Leistungs-erbringung benötigt werden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz von tedico. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten einschließlich solcher über sein Bestehen oder nicht Bestehen ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von tedico ausschließlich zuständig, soweit dieser Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern vereinbart werden kann. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Weiterverweisungsnormen.